Synodalin

Die Synode des Kantons Zürich kann mit dem Kantonsparlament (Legislative) verglichen werden. Jeder Kirchgemeinde wählt je nach Grösse der Gemeinde eine/n oder mehrere Synodalnnen für die Dauer von vier Jahren.
Die Synodalen sind in Fraktionen zusammengeschlossen, die nicht politisch strukturiert sind, sondern den kirchlichen vier Dekanaten des Kantons (Stadt Zürich, Oberland, Winterthur, Albis) entsprechen.
An den vier bis fünf Sitzungen pro Jahr entscheidet die Synode über Geschäfte, die von der Zentralkommission (entspricht dem Regierungsrat / Exekutive) und den vorberatenden Kommissionen vorbereitet werden.
Laura Keller, 079 405 88 90
